Kaufen Sie sich nur solch eine Immobilie, die Sie locker bezahlen können!

Interview von
Verena Arnold mit 
Dr. Harald Wozniewski

Recht und Sprache
Bernd Rüthers, Rechtstheorie, München 1999, S. 118 f.:

"Über die Juristensprache in seiner englischen Heimat läßt Jonathan Swift seinen reisenden Gulliver 1726 so berichten:

    'Außerdem verfügt diese Kaste über einen besonderen Jargon, den außer ihnen niemand versteht und in dem auch ihre Gesetzbücher abgefaßt sind, die sie mit immer mehr Gesetzen zu vergrößern suchen. Es ist ihnen dadurch gelungen, Wahrheit und Lüge, Recht und Unrecht dermaßen durcheinanderzubringen, daß sie dreißig Jahre benötigen, um eine Entscheidung darüber zu fällen, ob das mir von meinen Vorfahren durch sechs Generationen vererbte Feld mir gehören soll oder einem Fremden, der dreihundert Meilen weit weg wohnt.'*

Juristen haben seit jeher Schwierigkeiten, mit Nichtjuristen über Recht und Rechtswissenschaft zu sprechen, ihnen die juristischen Lösungen realer Interessenkonflikte verständlich zu erläutern. Das Unbehagen und Mißtrauen gegenüber dem Recht und den Juristen ist seit altersher verbreitet. Es hat viele Ursachen. Eine der Ursachen ist die Ratlosigkeit vieler Bürger angesichts der Unverständlichkeit der Gesetze, der Entscheidungsbegründungen und der juristischen Argumentationsweise schlechthin. Die Rechtssprache wird oft zur Verständnisschranke für den Rechtssuchenden. Dieses Problem wird in der Berufspraxis, auch in der Gerichtspraxis, von den Juristen oft verkannt. Sie reden über die Köpfe der Nichtjuristen hinweg und erzeugen damit Mißtrauen und Aggressionen gegen die Rechtsordnung. Aber nicht nur gegenüber Fachfremden gibt es Sprachprobleme. Juristen neigen dazu, auch untereinander überflüssige Sprachverwirrung anzurichten. Sie ‘erfinden’ - als Anfänger wie als Fortgeschrittene - unbedacht neue Begriffe für die Fachterminologie, obwohl die bewährte Fachsprache durchaus ausreichen würde, um das jeweilige Problem begrifflich zu erfassen.

Jede Fachsprache ist für den Nichtfachmann zunächst unverständlich, weil er die der Fachsprache eigenen Konventionen erst lernen muß. Dieses Lernen erschweren die Juristen häufig durch ihren geschraubten, mit überflüssigen Fremdwörtern gespickter Jargon. Eine Rechtsordnung ist auf Dauer nur lebensfähig, wenn sie in ihren Grundzügen von den Bürgern verstanden und bejaht wird. Dabei spielt die Fähigkeit der Juristen, ihre Ansichten und Einsichten allgemein verständlich darzulegen, eine entscheidende Rolle. Selbst schwierige Rechtsprobleme lassen sich für die Betroffenen in den entscheidungsbedeutsamen Grundzügen so darstellen, daß auch juristische Laien die Wertungsalternativen erkennen und nachvollziehen können.

--------------------------

* J. Swift, Reisen in verschiedene ferne Länder der Welt von Lemuel Gulliver, München 1958, S. 390. Es lohnt sich nachzulesen, was Gulliver ebendort über die Moral der Anwälte und Richtet seiner Zeit erzählt. "

[Kanzlei Dr. Wo] [CORONA-WAHNSINN] [Über uns] [Grundsätze] [Geschichte] [Dr. Wo] [Kompetenzen] [Bankrecht] [VersicherungsR] [Erbrecht] [Immobilienrecht] [Kontakt] [Impressum]

Kanzlei Dr. Wo

Rechtsanwalt seit 1990
  + Mediator seit 1994
Dr. Harald Wozniewski

seit 1990 auch wissenschaftlicher
Mitarbeiter von BGH-Anwälten

Anwaltliche
Tätigkeitsschwerpunkte
Bank-, Börsen- und
Kapitalanlagerecht,
Versicherungsrecht,
Erbrecht
Anwaltliche
Interessenschwerpunkte
Immobilienrecht,
Insolvenzrecht
Mediation und Inkasso
auf allen Gebieten

 

 

 

 

 

 

 

 

D-76137 Karlsruhe
Nowackanlage 2
(Eingang Baumeisterstraße)
Kontakt