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Interview von
Verena Arnold mit 
Dr. Harald Wozniewski

CORONA-WAHNSINN

CORONA-WAHNSINN!

oder: der neue Faschismus in Deutschland

27.03.2021

Es war von langer Hand vorbereitet und hat dank des großen Geldes und der gleichgeschalteten Medien - nicht alle, aber - zahlreiche Länder dieser Erde in Panik versetzt:

Die Angst vor dem Unsichtbaren!
Die Todesangst vor dem CORONA-Virus!

Seit Anfang 2020 wird diese Panik betrieben - aber angeblich ist alles wissenschaftlich fundiert. Mit Hilfe des sog. PCR-Tests. Er soll den Nachweis erbringen, dass ein Bürger oder sonst ein Mensch mit einem Virus SARS-CoV-2 oder einer Mutation davon krankhaft und ansteckend infiziert ist. Dieser PCR-Test ist das Kernstück der Täuschung der Bevölkerung! Doch voran geht die Behauptung, dass überhaupt ein Virus SARS-CoV-2 existiert. Es stellen sich (wenigstens)  zwei Fragen:

und

Die erste Frage ist eine naturwissenschaftlich-virologische Frage, die zweite eine juristische.

1. Existiert ein Virus SARS-CoV-2 überhaupt?

Wer diese Frage auch nur stellt und ausspricht, gilt heutzutage schon als Ketzer, als Corona-Leugner, als Covidiot, als Querdenker usw.!

In Wirklichkeit ist er ein Schüler der Aufklärung und der Wissenschaft! Wer die Existenz von Göttern nicht hinterfragen darf, lebt in einer Umwelt voller Fanatiker, wenn nicht sogar voller Faschisten.

Um es vorweg zu nehmen: Nach derzeitigem Stand, also nach über einem Jahr, wurde SARS-CoV-2 noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen.

Wenn Sie jetzt denken, die unzähligen PCR-Tests würden doch jeden Tag SARS-CoV-2 nachweisen, dann unterliegen Sie einem Denkfehler (Zirkelschluss): Der PCR-Test weist allenfalls kurze Gensequenzen nach, von denen behauptet wird, sie seinen Teile von SARS-CoV-2. Dazu müsste man denklogischerweise solch ein Virus erst einmal von allen anderen Stoffen, insbesondere von menschlichen Gensequenzen isoliert haben, um dann anhand dieses isolierten Virus dessen Genom ermitteln zu können. Dies ist aber bisher nicht geschehen, nirgends!

Als Jurist (und Wissenschaftler) kann ich dazu nur auf die Untersuchungen anderer verweisen, die ich für wissenschaftlich korrekt halte.

Beispielsweise behauptet das Universitätsklinikum Düsseldorf unter Federführung von Prof. Dr. Schaal und Prof. Dr. Adams, dass dort “erfolgreich das SARS-Coronavirus Typ 2 aus Patientenabstrichen in Zellkultur isolier[t]” worden wäre:
https://www.uniklinik-duesseldorf.de/forschung-lehre/coronavirus-forschung/forschungsprojekte/isolierung-des-sars-coronavirus-typ-2.
Zum Nachweis wird auf deren Veröffentlichung unter
https://www.embopress.org/doi/full/10.15252/embj.2020106230#embj2020106230-sec-0009
verwiesen, wo tatsächlich von eine Isolierung des Viruses die Rede ist.

Demgegenüber haben redliche Wissenschaftler dargelegt, dass das, was das Universitätsklinikum Düsseldorf als Isolierung bezeichnen tatsächlich keine Isolierung ist, wie es der Normalbürger verstehen würde oder wie es der Begründer der Wissenschaftspostulate Koch verstand, sondern ein - unwissenschaftlicher, als “moderne Form” deklarierter - Trick bzw. eine Täuschung (https://de.wikipedia.org/wiki/Henle-Koch-Postulate).

Hier die ausführliche Erklärung dieses Trick bzw. dieser Täuschung:
https://telegra.ph/Alle-Publikationen-auf-einem-Blick---Warum-diese-Arbeiten-kein-pathogenes-Virus-nachweisen-02-08
Und hier u.a. die konkrete Stellungnahme zu der genannten Düsseldorfer Studie:
https://telegra.ph/Analyse-aller-Publikationen-auf-einem-Blick---Warum-diese-Arbeiten-kein-pathogenes-Virus-nachweisen-02-12 Ich zitiere aus Letzterem:

  1. Es wurde kein Virus isoliert und direkt aus einer Nukleinsäure biochemisch charakterisiert.
  2. Die notwendigen und wissenschaftlich verpflichtenden Kontrollversuche wurden nicht durchgeführt. Die wissenschaftlichen Regeln und Vorgaben wurden verletzt.
  3. Der cytopathische Effekt wurde hervorgerufen, ist aber nicht virenspezifisch, die dazugehörigen und verpflichtenden Kontrollexperimente wurden nicht durchgeführt.
  4. Die Koch'schen Postulate wurden nicht eingehalten.

Zu dieser ganzen Problematik möchte ich Ihnen auch die Express-Zeitung Ausgabe 38 dringend empfehlen! https://shop.expresszeitung.com/shop/shop/home/ausgabe_38.html. Empfehlen möchte ich auch
Pseudowissenschaft: Ohne Virusnachweis in die Tyrannei? -  Interview mit Dr. Andrew Kaufman im Februar 2021 https://www.kla.tv/2021-03-21/18369&autoplay=true

2. Kann der PCR-Test im Sinne des Gesetzes Neuinfektionen (innerhalb der letzten 7 Tage) von Bürgern und anderen Menschen mit SARS-CoV-2 beweisen?

Mit dieser Frage konfrontierte ich Anfang 2021 die obersten Verwaltungsrichter des Landes Baden- Württemberg - mit einem für die Justiz beschämendem Ergebnis:

Der Corona-Wahnsinn erfasst sogar die Richterschaft

Mit einer Klage (mit Antrag auf eine einstweilige Anordnung) vom 04.01.2021 zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim habe ich mich gegen verschiedene Verbote und Gebote der Corona-Verordnung Baden-Württemberg (z.B. Ausgangsverbote, Maskenpflicht) zur Wehr gesetzt. Das einzige Argument, das ich angeführt, dafür aber auch ausführlich dargelegt habe, ist, dass die Voraussetzungen der Verbote bzw. Gebote in der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht vorliegen. Mit dieser schlanken Klagebegründung hoffte ich, die volle Aufmerksamkeit der Richter zu erlangen. Hier der entsprechende Auszug meiner Klageschrift

Seite

Der VGH Mannheim hat auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vergleichsweise schnell reagiert -  und - wen wundert es! - den Antrag abgewiesen. Hier seine Begründung in voller Länge:

Beschluss

Bei genauerem Hinsehen aber wird deutlich:

  1. Die Richter und Richterinnen, die hier entschieden haben (3 an der Zahl), haben die Gründe aus meiner Klageschrift überhaupt nicht gelesen und verstanden. Sie haben zwar verstanden, dass ich behaupte, dass die auf dem PCR-Test beruhenden Inzidenzen des RKI nicht die Voraussetzungen für die CoronaVO erfüllen. Die nähere Begründung dazu haben sie aber nicht gelesen und nicht verstanden. Die Richter haben kurzerhand eine wenige Tage zuvor in einem anderen Fall geschriebene Begründung in meinem Fall wiederverwendet und dabei gar nicht bemerkt, dass die darin zitierten Angaben aus dem Hause RKI meinen Argumenten überhaupt nicht widersprechen, ja teilweise sogar meine Argumente bestätigen. Ganz offensichtlich haben die RichterInnen mein Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.
  2. Die Richter und Richterinnen hier haben selbst große Angst vor dem Corona-Virus. Ihre Angst ist so groß und präsent, dass sie überhaupt keinen Zweifel haben, dass die Gefahr so allgegenwärtig ist, wie es das RKI mit seinen (falschen) Inzidenzen behauptet. Die RichterInnen sind schon von der monatelangen Panikmache der Medien und Spitzenpolitiker vereinnahmt, dass sie gar nicht mehr in der Lage sind, die RKI-Inzidenzen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

Dennoch haben ich sofort die Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt und eine neue Entscheidung beantragt. In dem Schriftsatz habe ich im Einzelnen dargelegt, was die RichterInnnen alles nicht gesehen und nicht verstanden haben:

ss

Ob es hilft? Natürlich nicht! Denn, wo massiv das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt wird, da ist auch die Willkür nicht weit. So auch im Beschluss des VGH vom 16.02.2021, mit welchem die RichterInnen die Gehörsrüge zurückgewiesen haben.

Beschluss1

Es genügt nicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen, was die RichterInnen mit dem Bandwurmsatz auf S. 2 unten des Beschlusses unter Beweis gestellt haben. Die Richter müssen das Vorbringen auch erwägen, wie das Bundesverfassungsgericht es früher mal formuliert hatte. Sie müssen das Vorbringen begreifen und auch darüber nachdenken! Die Richter müssen dies auch in ihrer Entscheidung zu erkennen geben, vor allem dann, wenn es um den Kern des Vorbringens einer Partei geht. Genau das hat der VGH nicht gemacht. Demgegenüber nun einfach nur zu behaupten, Art. 103 Abs. 1 GG nicht verletzt zu haben, ist reine Willkür. Dumm nur, dass Verfassungsbeschwerden wegen solcher Verstöße von den heutigen RichterInnen des  Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht mehr zur Entscheidung angenommen werden - ohne jegliche Begründung. Die Klage habe ich angesichts dieser Willkür zurückgenommen.

Deutschland ist - mit Merkel und offenbar mit einer neuen Generation von RichterInnen - erneut in einer DDR-Diktatur, in einem neuen Faschismus gelandet!

3. Ein erneuter Versuch vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Am 22.06.2021 habe ich erneut eine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. In dieser Klage geht es ausschließlich darum, dass das Gesundheitsamt Karlsruhe aufgrund der PCR-Tests grob falsche Infektionszahlen ermittelt, mitteilt und - umgerechnet in Sieben-Tage-Inzidenzen - veröffentlichen lässt. Verfahrensrechtlich etwas kompliziert sind bereits der richtige Klagegegenstand und die Antragstellung.

Klage

Wir dürften auf den Ausgang des Verfahrens gespannt sein.

29.04.2022: Seit Einreichung der Klage lässt das Verwaltungsgericht das Gesundheitsamt unbehelligt weitermachen. Es hat sich noch nicht veranlasst gesehen, in dieser Sache Beweise zu erheben oder sonst eine Entscheidung zu treffen.

4. PCR - Eine kritische Betrachtung

 

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Kanzlei Dr. Wo

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  + Mediator seit 1994
Dr. Harald Wozniewski

seit 1990 auch wissenschaftlicher
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