Tipps vom Anwalt* für Schuldner
Sie stecken in der Schuldenfalle?
Immer mehr Menschen in Deutschland geraten Jahr für Jahr in die Schuldenfalle. Es ist für viele, als wollten sie einen riesigen Sandhaufen erklimmen: Mit jedem Schritt nach oben rutschen sie zwei Schritte nach unten. Ab einer bestimmten Grenze der Verschuldung kommt da normalerweise niemand mehr heraus – selbst wenn er ein überdurchschnittliches Einkommen hat.
Die Entwicklung wird sich nach den uns vorliegenden Forschungsergebnissen – trotz allen Aufschwung-Geredes der Politiker und mancher Medien – in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Insolvenz wird ein Massenphänomen werden! Es ist also keine Schande, schon heute dabei zu sein.
Seit 1999 gibt es die Möglichkeit, sich durch das Verbraucherinsolvenzverfahren von Ihren Schulden befreien zu lassen. Das zu nutzten, ist Ihr gutes Recht.
Wenn Sie absehen können, dass Sie Ihre Schulden binnen fünf bis zehn Jahren nicht werden abtragen können (auch bei Verwertung eventueller Vermögenswerte nicht), dann sollten Sie ernsthaft über ein Insolvenzverfahren nachdenken.
Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Was Sie tun müssen?
- Wenn Sie meinen, einen Rechtsanwalt nicht bezahlen zu können, besorgen Sie sich gleich beim nächsten Amtsgericht einen (unterschriebenen und gestempelten) Beratungshilfeschein für ein Insolvenzverfahren. Sie müssen Unterlagen über Ihr Einkommen mit zum Amtsgericht nehmen. Mit diesem Beratungshilfeschein kostet Sie die anwaltliche Hilfe in der ersten Phase des Insolvenzverfahrens nur 10 Euro.
- Als nächstes suchen Sie alle Unterlagen zusammen, die etwas mit Ihren Schulden zu tun haben. Es sollten Namen und Adressen Ihrer Gläubiger erkennbar sein und wie viel Geld sie von Ihnen fordern.
- Dann vereinbaren Sie mit uns bitte telefonisch einen Beratungstermin.
- Sie kommen mit
- dem Beratungshilfeschein,
- 10 Euro und
- Ihren Unterlagen
zu uns und wir schauen gemeinsam, dass wir mit Ihren Gläubigern einen Schuldenerlass für Sie verhandeln. Falls die Gläubiger nicht mitziehen, helfen wir mit Ihnen bei der Einleitung des Insolvenzverfahren. Nach rund sechs Jahren (je nach Ausgangslage) sollten Sie dann vom Gericht schuldenfrei gesprochen werden.
Lesen Sie dazu auch die Onlinebroschüre des Bundesministeriums der Justiz: Restschuldbefreiung
* Die Tipps sind naturgemäß sehr allgemein gehalten und ersetzen im Einzelfall keine fachliche Beratung. |