Kaufen Sie sich nur solch eine Immobilie, die Sie locker bezahlen können!

Interview von
Verena Arnold mit 
Dr. Harald Wozniewski

Kamikaze

Tipps vom Anwalt*
für Kapitalanleger

Kamikaze mit unlimitierten Kaufaufträgen

Ein sehr hohes und oft verkanntes Risiko besteht bei einem unlimitierten Börsenkaufauftrag, der schon vor dem allerersten Handelstag einer an der Börse neu eingeführten Aktie erteilt wird. Über dieses Risiko sind sich selbst gewöhnliche Bankkaufleute oft nur vage bewusst ("Der Kurs ist kaum vorher zu sehen."). Der gewöhnliche private Aktienspekulant kennt dieses Risiko nur selten. Auch die Gerichte sind sich dieses Risikos oft nicht im Klaren.

Dieses besondere Risiko resultiert aus mehreren Merkmalen des Börsengangs und des Börsenhandels:

  • Unlimitierte Börsenaufträge
  • Enger Markt (nur wenige Verkäufer)
  • Leerverkäufe durch professionelle Börsenteilnehmer (insbesondere Banken)
  • Unlimitierte Kaufaufträge schon vor Handelsbeginn neu eingeführter Aktien
  • Geringe Erfahrung mit Börsengängen
  • Ungleiche Zuteilung an professionelle und private Anleger

1. Die gesetzlichen und börseneigenen Regeln des Aktienhandels beruhen auf der Annahme, dass beim skontroführenden Makler eine Vielzahl von limitierten Kaufaufträgen und Verkaufaufträgen zusammentrifft. Auf dieser Annahme beruht das bei allen Börsen zu beachtende Meistausführungsprinzip. Nach dem Meistausführungsprinzip hat der skontroführende Makler aus den ihm bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegenden Kauf- und Verkaufsangeboten diejenigen auszuwählen und zum Abschluss zu bringen, bei denen sich im Hinblick auf die jeweiligen Preislimitierungen der höchste Aktienumsatz ergibt (dies entspricht der Regelung von § 29 Abs. 3 Satz 1 BörsG und ist in allen Börsenordnungen vorgeschrieben). Dieses Prinzip setzt Limitierungen voraus; ohne Limitierungen könnten nach diesem System keine Preise festgestellt werden und keine Börsengeschäfte zustande kommen. Bei einem breiten und tiefen Markt stellen unlimitierte Börsenaufträge keine große Gefahr für den Auftraggeber dar, da auf Grund der anderen, limitierten Kaufaufträge und Verkaufaufträge ein fairer, von beiden Seiten des Börsengeschäfts bestimmter Preis zustande kommt.

2. Anders ist dies bei einem engen Markt. Hier besteht nicht nur das in den meisten Börseninformationsbroschüren der Kreditinstitute bezeichnete Risiko, dass ein Aktionär seine Aktien nicht jederzeit verkauft bekommt. Es besteht vielmehr die viel größere Gefahr, dass nämlich ein unerfahrener Privatanleger, der ohne Limit ordert, nur auf einen Kontrahenten stößt, der aber mit einem völlig überzogenen Limit den Aktienpreis in seinem Sinne bestimmt. Bei einem unlimitierten Kaufauftrag kann ein Verkäufer mit Hilfe des Limits den Preis der Aktie praktisch grenzenlos in die Höhe treiben. Dennoch kommt das Geschäft zustande, weil keine Regelung an der Börse dies verhindert. Voraussetzung ist nur, dass es keinen anderen Verkaufauftrag mit einem geringeren Limit gibt.

Denkbar ist allenfalls, solche Geschäfte wegen Wuchers für nichtig zu erklären. Daran hat aber, so weit ersichtlich, noch kein deutsches Gericht je gedacht.

3. Die Gefahr wird noch mal dadurch größer, dass Kaufleute, insbesondere Banken, Aktien verkaufen können, obwohl sie sie gar nicht besitzen (Leerverkäufe). Freilich müssen sie die Aktien dann bei Zustandekommen des Geschäfts besorgen und rechtzeitig liefern. Bei fallenden Kursen haben die Leerverkäufer damit aber kaum ein Problem. Und dass die Kurse fallen, dafür haben die Verkäufer bereits selbst durch ihr völlig überzogenes Limit gesorgt, weil der utopische Kurs einfach nicht halten kann.

4. Die Gefahr, dass ein unlimitierter Kaufauftrag in einem engen Markt auf das dreiste Limit eines professionellen Verkäufers stößt, steigert sich ins unermessliche bei unlimitierten Kaufaufträgen, die schon vor Handelsbeginn einer neu eingeführten Aktie erteilt werden. Es gibt zahlreiche, unerfahrene Privatanleger, die bereits vor Handelsbeginn einer neu eingeführten Aktie den Kauf ohne Limit ordern. Damit rechnen professionellen Börsenteilnehmer. Sie rechnen damit, dass unerfahrene Privatanleger neu emittierte Aktien in großer Zahl zeichnen, aber nur eine geringe Zuteilung erhalten. Sie rechnen weiter damit, dass diese Anleger der Frustration durch die geringe Zuteilung dadurch begegnen wollen, dass sie zugleich mit dem Auftrag zur Zeichnung der Aktien den Auftrag erteilen, sofort bei Handelsbeginn die fehlenden Aktien ohne Limit nach zu kaufen.

Der Umstand, dass diese Privatanleger kein Limit setzen, beruht auf Unwissenheit ob der oben genannten Gefahr und auf Unerfahrenheit. Es ist eine allgemein zu beobachtende Tatsache, dass gerade unerfahrener Privatanleger bei ihren Börsenaufträgen kein Limit setzen. Grund dafür ist einmal, dass sie sich selbst nicht für kompetent halten, einen "fachgerechten" Preis für die Aktie zu bestimmten. Der Grund ist aber auch (wenn auch wirtschaftlich völlig unverständlich), dass Privatanleger bei Beginn ihrer Börsengeschäfte durch die Bankmitarbeiter pflichtgemäß darüber aufgeklärt werden, dass ein Limit eine Gebühr (und sei sie noch so gering) kostet, falls das Börsengeschäft wegen des Limits nicht zustande kommt. Umgekehrt ist zu beobachten, dass erfahrene Privatanleger stets mit Limit ordern, falls nicht besondere Gründe zum Gegenteil zwingen.

5. Vor Einführung des Neuen Markts bestand diese Gefahr für Privatanleger praktisch nicht, da es nur sehr selten zu Börsengängen, zumal zu populären, kam. Privatanleger konzentrierten sich daher fast ausschließlich auf den Handel mit bereits eingeführten Aktien. Es fehlt somit die Erfahrung im Umgang mit Börseneinführungen.

Ziel des Neuen Markts war und ist es nun gerade, möglichst viele Börsengänge von Aktiengesellschaften und solchen, die es noch werden, zu ermöglichen. Eine Flut von Börsengängen hat es seither gegeben. Natürlich sollen auch Privatanleger für den Neuen Markt interessiert werden. Folglich stürzen sich viele unerfahrene Privatanleger auch auf die Zeichnung neu eingeführter Aktien, und es bleibt nicht aus, dass diese kamikazeähnlich ihre Aufträge zur Zeichnung der Aktie um die Order ergänzen, sogleich mit Handelsbeginn ohne Limit nachzukaufen.

6. Schließlich wird dieses Risiko noch dadurch gesteigert, dass es bekanntlich zu sehr unterschiedlichen Zuteilungen der Aktien zwischen professionellen und privaten Anlegern kommen kann. Wenn eine Bank eine hohe Zuteilung erhält, kann sie folglich erst recht solch eine Aktion starten, wie sie oben beschrieben ist.

Aus alledem folgt: Ordern Sie nie ohne Limit, wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen!

* Die Tipps sind naturgemäß sehr allgemein gehalten und ersetzen im Einzelfall keine fachliche Beratung.
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Kanzlei Dr. Wo

Rechtsanwalt seit 1990
  + Mediator seit 1994
Dr. Harald Wozniewski

seit 1990 auch wissenschaftlicher
Mitarbeiter von BGH-Anwälten

Anwaltliche
Tätigkeitsschwerpunkte
Bank-, Börsen- und
Kapitalanlagerecht,
Versicherungsrecht,
Erbrecht
Anwaltliche
Interessenschwerpunkte
Immobilienrecht,
Insolvenzrecht
Mediation und Inkasso
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