Gebühren

Unsere Rechtsanwaltsgebühren

Grundlage der Gebühren aller Rechtsanwälte in Deutschland sind die gesetzlichen Bestimmungen, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorschreibt. Das RVG berücksichtigt einerseits den Arbeitsaufwand und andererseits die Verantwortung, die Sie dem Anwalt übertragen.

Da das RVG für alle Anwälte in Deutschland gilt, sind sie im Prinzip alle gleich teuer oder gleich billig. Unterschiede ergeben sich aber auf Grund der Kompetenz des Anwalts, insbesondere dadurch, welche Mittel und Wege er Ihnen rät, um zum Ziel zu kommen. Prozesse beispielsweise zählen zu den teuersten Wegen.

In den meisten Fällen wächst oder fällt die Verantwortung des Anwalts mit dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit des Auftraggebers. Daher macht das RVG die Anwaltsgebühren in der Regel auch von diesem Wert abhängig.

Unsere Gebühren liegen nur 25% über den gesetzlichen Mindestgebühren des RVG. Unser Mindesthonorar liegt bei 200 Euro (incl. USt.).

Sie erhalten von uns spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Falls Sie die Gebühren selbst berechnen wollen:

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Kanzlei Dr. Wo

Rechtsanwalt seit 1990
  + Mediator seit 1994
Dr. Harald Wozniewski

seit 1990  auch wissenschaftl.
Mitarbeiter von BGH-Anwälten

Anwaltliche
Tätigkeitsschwerpunkte
Bank-, Börsen- und
Kapitalanlagerecht,
Versicherungsrecht,
Erbrecht
Anwaltliche
Interessenschwerpunkte
Immobilienrecht,
Insolvenzrecht
Mediation und Inkasso
auf allen Gebieten

 

 

 

 

 

 

 

 

D-76137 Karlsruhe
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(Eingang Baumeisterstraße)
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