Kaufen Sie sich nur solch eine Immobilie, die Sie locker bezahlen können!

Interview von
Verena Arnold mit 
Dr. Harald Wozniewski

Fonds

Tipps vom Anwalt*
für Kapitalanleger

Fonds sind nicht gleich Fonds

Jemand, der sich bis dahin nur wenig mit den Möglichkeiten der Kapitalanlage beschäftigt hatte, wusste von Fonds, dass sie wegen einer professionellen Verwaltung und der Streuung des anzulegenden Kapitals in eine größere Zahl von Aktien, Anleihen, Immobilien usw. sicherer seien als beispielsweise direkte Engagements in Aktien. Als ihm dann eines Tages ein Anlageberater einen Fonds anbot, glaubte er auch wieder an eine relativ sichere Kapitalanlage, zumal an eine besonders sichere, weil nur in Immobilien investiert werde. Doch nach Jahren, als er sich davon trennen und sein Geld und seinen erhofften Gewinn haben wollte, machte ihm die Fondsverwaltung unerwartet Schwierigkeiten: Ein Kündigung sei erst in ein paar Jahren möglich; ob und wie viel Geld er zurück erhalte, sei erst nach Erstellung einer Bilanz feststellbar; möglicherweise müsse er wegen der "Verluste" des Fonds in letzter Zeit sogar noch Geld nachschießen. Dem Anleger wird ganz anders zumute. Hatte er doch an einen "sicheren" Fonds gedacht.

Es war auch ein Fonds. Es war aber kein Fonds nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (wie es z. B. Investmentfonds sind). Es war vielmehr ein "geschlossener Immobilienfonds". Darin wurde er – ohne sich der Bedeutung bewusst zu werden – Gesellschafter einer "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Und aus dieser Gesellschaft gab es so leicht kein Entkommen. Er haftete sogar voll für die Schulden der Gesellschaft.

Fonds ist nicht gleich Fonds! Und Fonds bedeutet nicht gleich sicher! Ein und derselbe Begriff "Fonds" wird für zwei völlig verschiedene Kapitalanlageformen verwendet. Daher noch mal der Tipp: Investieren Sie nur in solche Kapitalanlagen, die Sie auch vollständig verstanden haben.

* Die Tipps sind naturgemäß sehr allgemein gehalten und ersetzen im Einzelfall keine fachliche Beratung.
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Kanzlei Dr. Wo

Rechtsanwalt seit 1990
  + Mediator seit 1994
Dr. Harald Wozniewski

seit 1990 auch wissenschaftlicher
Mitarbeiter von BGH-Anwälten

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